Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender Bedingungen. Nebenarbeiten bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden erst durch schriftliche Bestätigung bindend. Umstände, welche die Lieferung erschweren oder unmöglich machen, entbinden von der Lieferungspflicht für die Dauer der Behinderung. Solche Ereignisse berechtigen den Lieferer auch ohne Schadenersatz vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer Lieferungsverzögerung kann der Besteller nur zurücktreten, wenn er die Lieferfirma ordnungsgemäß mit einer Nachfrist von 4 Wochen in Verzug gesetzt hat. Aufträge, welche der Käufer auf Abruf bestellt, aber innerhalb 3 Monaten nicht abruft, könnten vom Verkäufer nach Ablauf dieser Frist ohne vorherige Ankündigung ausgeliefert und berechnet werden.
3. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Beanstandungen müssen sofort nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Transportschäden sind durch Tatbestandsaufnahme urkundlich aufzunehmen.
4. Montagen werden zum Festpreis oder nach Zeitaufwand zu einem angemessenen Stundenlohn zuzüglich sonstiger anfallender Kosten ausgeführt. Montagen zum Festpreis bedingen, das diese ohne Behinderung ausgeführt werden können. Zusätzliche Arbeiten oder Erschwernisse berechtigen zu gesonderten Berechnungen. Elektrogeräte werden ohne die Zuführung von Elektroleitungen und ohne Verdrahtung montiert. In offenen Bauten hat der Käufer vom Montagebeginn an für die Sicherheit der Geräte zu sorgen.
5. Verweigert der Käufer die Annahme einer Lieferung oder Leistung, so ist der Verkäufer ohne Setzung einer Nachfrist berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Die Gefahr und die Kosten für einen Rücktransport trägt in jedem Falle der Annahmeverweigernde.
6. Die Garantiezeit für Handwerkliche Arbeiten beträgt nach VOB 2 Jahre. Für freistehende Öfen und elektrisches Zubehör wird die Gewährleistung durch Garantiebescheinigung geregelt. Ob Ersatzlieferung oder Nachbesserung, liegt im Ermessen der Lieferfirma. Für die Beseitigung etwaiger Mängel wird dem Lieferer ein angemessener Zeitraum zur Verfügung gestellt. Der Käufer ist nicht berechtigt, für Abhilfe zu sorgen, oder eine andere Firma damit zu beauftragen. Reklamationen berechtigen nicht zur Kürzung des Rechnungsbetrages oder zum Zahlungsaufschub.
7. Wenn nicht anders vereinbart, sind Leistungen bar und ohne Abzug zu bezahlen.
8. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eingebaute Gegenstände gelten bis zur vollständigen Bezahlung als nur vorläufig eingeführt und werden nicht Bestandteil des Gebäudes oder Grundstückes. Bei Zahlungsverzug ist der Lieferer berechtigt den Liefergegenstand ohne Verzicht auf seine Ansprüche bis zur Befriedigung wieder an sich zu nehmen.
9. Etwaige Schadenersatzansprüche des Käufers jeglicher Art, insbesondere für Folgeschäden sind ausgeschlossen.
10. Erfüllungsort ist Reutlingen
11. Teilweise Unwirksamkeit Bestimmungen dieses Vertrages berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen oder des Vertrages im ganzen.